Samstag, 27. April 2013

FW: Gericht stärkt Lärmschutz am Berliner Flughafen BER

 

 

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Posted on: Saturday, April 27, 2013 03:37
Author: WIRTSCHAFT News Germany Yahoo
Subject: Gericht stärkt Lärmschutz am Berliner Flughafen BER

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Anwohner-Forderungen nach einem stärkerem Schallschutz am künftigen Großflughafen BER Recht gegeben. Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur muss laut einem Gerichtsbeschluss sicherstellen, dass 55 Dezibel in Innenräumen tagsüber nicht überschritten werden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Kläger waren laut Gericht Eigentümer von Grundstücken im Umfeld des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg südlich von Berlin. Sie hatten gegen die Auslegung von Lärmschutzfragen durch die Bauherren geklagt. Diese wollten den Maximalpegel von 55 Dezibel in Innenräumen regelmäßig tagsüber überschreiten. 55 Dezibel gelten als Richtwert für Zimmerlautstärke. Ein höherer Schallpegel wird häufig als Belästigung empfunden.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Es sprach ihnen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder auf den Einbau von Schallschutzmaßnahmen zu. Diese sollen sicherstellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere Maximalpegel als 55 Dezibel "in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Das bedeutet faktisch, dass der Grenzwert von 55 Dezibel überhaupt nicht überschritten werden darf.

Laut Gericht bleibt der von den BER-Bauherren bisher angebotene Schallschutz hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurück und "ist daher unzureichend". Die Bauherren hätten die Schutzauflagen "systematisch verfehlt". Das Gericht ließ gegen den Beschluss keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Der Vorsitzende der Linken-Fraktion, Gregor Gysi, begrüßte den Beschluss am Freitag. Er warf den Bauherren vor, "zu Lasten der vom Lärm betroffenen Bürger sparen" zu wollen. "Das Oberverwaltungsgericht hat diese Dreistigkeit unterbunden", erklärte er. Gesundheit sei nach dem Grundgesetz wichtiger als Geld.

Die Flughafengesellschaft reagierte mit "Unverständnis" auf den Beschluss. Geschäftsführer Hartmut Mehdorn erklärte am Donnerstagabend: "Die Forderung des Gerichts ist in weiten Teilen nicht umsetzbar." Sie habe zur Folge, dass für viele Anwohner keine Schallschutzmaßnahmen realisiert werden könnten. Sie müssten "mit Entschädigungen vorlieb nehmen".

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), kündigte eine Prüfung des Urteils an. "Mit dem heutigen Entscheid des Oberverwaltungsgerichts ist es nun an der Planfeststellungsbehörde und an der Flughafengesellschaft, schnell und gründlich die weiteren Schritte zu prüfen", erklärte er.

Der Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte am Freitag ebenfalls, die Bundesregierung wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und anschließend "eventuell Konsequenzen" ziehen.

Laut Recherchen des RBB-Fernsehen könnte der Gerichtsbeschluss die BER-Baustelle wesentlich teurer machen. Statt "305 Millionen Euro" zusätzlich müssten nun "600 Millionen Euro" veranschlagt werden, hieß es in der RBB-Abendschau.


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